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BILDUNGSGUTSCHEIN

Durch einen Bildungsgutschein (BGS) sichert Ihnen Ihr Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit zu, einen vorbestimmten Kostensatz für Lehrgänge und Kurse für Sie zu übernehmen. 

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Dieser Bildungsgutschein ist zeitlich begrenzt und gilt nur für das Angebot von zugelassenen Bildungsträgern.

 

Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins:

Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Personen erhalten. Dabei ist aber zu beachten, dass die Notwendigkeit der Umschulung bzw. Fortbildung vorliegt. 

 

Dies ist in folgenden Beispielen gegeben:

Wenn…

  • durch diese Umschulung/ Fortbildung kann die Arbeitslosigkeit beendet werden.

  • als berufstätige Person eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.

  • durch die Umschulung/ Fortbildung ein Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

 

Zusätzlich zu den Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren können auch die Kosten für Ausgabe von Büchern, Fahrtkosten und auch Kinderbetreuung getragen werden. Finden Kurse an einem anderen Ort statt, können Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden. Die Übernahme der benannten Kosten liegen im Ermessen des entsprechenden Leistungsträgers.

 

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Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger oder unter: 

https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

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