
BILDUNGSURLAUB
Berufliche Weiterbildungen sollen kein Luxus sein. Sie sind unabdingbar, um im Arbeitsleben fit zu bleiben, mitzureden und voranzukommen.
Bildungsurlaub bedeutetet, dass Sie von Ihrer Arbeit freigestellt werden, um an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Und dies bei fortlaufender Lohnzahlung.
Allen Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis steht der Rechtsanspruch nach Bildungsurlaub zu. Verankert ist dies im Bildungsurlaubsgesetz.
Den Bildungsurlaub beantragen sie als Beschäftigter oder Beschäftigte bei Ihrem Arbeitgeber selbst. Dies muss aber 6 Wochen vor Beginn der Fortbildung stattfinden.
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Weiterführende Informationen zum Bildungsurlaub
erhalten Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungsurlaub/