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STEUERN SPAREN

DURCH FORTBILDUNG

Fortbildungen sind Investitionen in Ihre berufliche Zukunft und Entwicklung. In der Regel werden die Kosten für folgende berufliche Weiterbildungen als Werbungskosten anerkannt:

 

  • Weiterbildung im ausgeübten Beruf
    (Seminare, Fortbildungen, Workshops etc.)

  • Umschulungen

  • Zweite oder weitere Ausbildung nach abgeschlossener ersten Berufsausbildung

  • Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung

 

Die entstehenden Kosten für die Fortbildungen können Sie als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angeben. 

Voraussetzung ist aber, dass die entsprechende Fortbildung im Zusammenhang mit Ihrem Beruf steht und dessen Förderung dient.

 

Weiterführende Informationen zum Thema „Fortbildungen bei der Steuer absetzen“ erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

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