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DAS QUALIFIZIERUNGS-

CHANCENGESETZ

Möchten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitere Entwicklungsperspektiven bieten und langfristig an Ihr Unternehmen binden? Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigen weiter.

 

Im Wettbewerb um Fachkräfte, gewinnen Sie, indem Sie auch geringqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden und fördern. 

 

Maßnahmen mit folgenden Kriterien können gefördert werden:

Wenn…

  • die Maßnahme einen Zeitraum von mehr als 120 Stunden umfasst.

  • die Maßnahme sowie ihr Träger für die Förderung zugelassen sind.

 

Je nach Ausgangslage Ihres Unternehmens können Lehrgangskosten für die Qualifizierung teilweise oder ganz übernommen werden.

 

Zusätzlich zu den Lehrgangskosten können auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung) gefördert werden.

 

Weiterführende Informationen zum Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie unter: 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

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